Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

2. Gemeinschaftsaussteller

3. Vertragsschluss

4. Standzuteilung

5. Ausstellungsgüter

6. Zahlungsbedingungen

7. Haftung, Versicherung

8. Absage, Nichtteilnahme

9. Höhere Gewalt

10. Arbeits- und Ausstellerausweise

11. Bild- und Tonaufnahmen

12. Werbung

13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, technische Richtlinien

14. Ordnungsbestimmungen

15. Allgemeine Vorschriften, Termine

16. Standgestaltung

17. Aussteller-Service-Mappe

18. Allgemeine Aufsicht, Reinigung

19. Technische Installationen

20. Fotografieren

21. Gastronomische Versorgung

22. Datenschutz

23. Schlussbestimmungen

1. Anmeldung

1.1 Standanmeldung
Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vordruck „Standanmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die VDEI-Service GmbH, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.

1.2 Vertragsinhalt
wesentliche Bestandteile des Vertrages sind: a) das Anmeldeformular, b) die besonderen Teilnahmebedingungen, 
c) im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge.

1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen
Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die in der Aussteller-Service-Mappe enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten.

2. Gemeinschaftsaussteller

Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die VDEI-Service GmbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der VDEI-Service GmbH als Gesamtschuldner.

3. Vertragsabschluss

3.1 Teilnahmebestätigung
Über die Annahme des Angebotes entscheidet die VDEI-Service GmbH durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung (Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Ausstellungsgüter).

3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter
Die VDEI-Service GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.

3.3 Abweichung von der Anmeldung
Nimmt die VDEI-Service GmbH die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden.

4. Standzuteilung

4.1 Grundsatz
Die VDEI-Service GmbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet.

4.2 Änderung angrenzender Stände
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

4.3 Austausch, Überlassung an Dritte
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH nicht gestattet.

5. Ausstellungsgüter

5.1 Entfernung, Austausch
Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen.

5.2 Ausschluss
Die VDEI-Service GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die VDEI Service GmbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.

5.3 Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen. Ein sechsmonatiger Schutz für Muster (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) und Warenzeichen von Beginn einer Ausstellung an tritt nur ein, wenn der Bundesminister für Justiz für eine bestimmte Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Fälligkeit
Die Standmiete laut Zulassungsbestätigung/ Standmietenrechnung ist bis zu dem in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Termin auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der VDEI- Service GmbH unter Angabe der Kunden- u. Rechnungsnummer einzuzahlen. Rechnungsstellung über sämtliche Nebenkosten erfolgt unverzüglich nach Schluss der Veranstaltung. Die Beträge werden mit Rechnungsstellung fällig.

6.2 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen die VDEI-Service GmbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6.3 Beanstandungen
Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der VDEI-Service GmbH erfolgen. (Ausschluß Rechnung Dritter)

6.4 Vermieterpfandrecht
Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die VDEI-Service GmbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die VDEI-Service GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.5 Ausstellergrundbetrag
Der Ausstellergrundbetrag fällt für jeden Aussteller und für jeden Mitaussteller an. 
Er beinhaltet: a) die Eintragung in den Ausstellerkatalog, der für jeden Besucher kostenlos ausliegt
b) die Eintragung aller Ausstellerkoordinaten in den Online-Katalog auf www.iaf-messe.com, die Abbildung des Logos und die Verlinkung auf die Unternehmenswebsite des Ausstellers
c) Nennung in Social-Media-Tools und in der interaktiven Messeplanung, sofern diese für die iaf-Messe eingesetzt werden.

7. Haftung, Versicherung

Die verschuldensunabhängige Haftung der VDEI-Service GmbH für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VDEI-Service GmbH unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der VDEI-Service GmbH für Schäden ausgeschlossen, die infolge leichter Fahrlässigkeit der VDEI- Service GmbH oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entstehen. Der Aussteller haftet nach allgemeinen Regeln. Der Abschluß einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Einzelheiten enthält die Aussteller Service-Mappe.

8. Absage, Nichtteilnahme

des Ausstellers, Rücktritt der VDEI-Service GmbH.

8.1 Nichtteilnahme des Ausstellers
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die VDEI-Service GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die VDEI-Service GmbH die vereinbarte Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/ Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der VDEI-Service GmbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

8.2 Nichtteilnahme / Stornierung des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist berechtigt bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Für jeden späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der VDEI-Service GmbH.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne Absage wird der volle Teilnehmerpreis in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer hat dann aber Anspruch auf die Übersendung der Teilenehmerunterlagen.
Für den Teilnehmer besteht noch bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall entsteht für den Ersatzteilnehmer keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

8.3 Rücktritt der VDEI-Service GmbH
Die VDEI-Service GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt;
b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist;
c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;
d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der VDEI-Service GmbH nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkursverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die VDEI-Service GmbH über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die Service GmbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Pos.8.1 findet entsprechende Anwendung.
e) der Teilnehmer trotz Abmahnung den Veranstaltungsverlauf stört, wenn er Einrichtungen in den Veranstaltungsräumen beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigem dem Teilnehmer zuzurechnenden Gründen seine weitere Teilnahme für die VDEI-Service GmbH bzw. den Referenten oder weitere Teilnehmer nicht zumutbar ist.

9. Höhere Gewalt

9.1 Ausfall der Veranstaltung
Kann die VDEI-Service GmbH aufgrund eines Umstandes, den weder Sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete.Die VDEI-Service GmbH kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.

9.2 Nachholen der Veranstaltung
Sollte die VDEI-Service GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.

9.3 Begonnene Veranstaltung
Muss die VDEI-Service GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

10. Arbeits- und Ausstellerausweise

10.1 Arbeitsausweise
Der Aussteller erhält unentgeltlich für sich und die während des Auf- und Abbaus eingesetzten Hilfskräfte Arbeitsausweise. Diese gelten nur während der Auf- und Abbauzeit und berechtigen nicht zum Betreten des Ausstellungsgeländes während der Veranstaltung.

10.2 Ausstellerausweise
Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von hnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen.

10.3 Gemeinsame Vorschriften
Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen und sodann eigenhändig zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen Ausweise.Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Die VDEI-Service GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellunggeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der VDEI-Service GmbH anfertigen.

12. Werbung

12.1 Umfang
Lautsprecherwerbung, Diapositiv oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vorankündigung bei der Messeleitung. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig

13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, technische Richtlinien

Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die „Technischen Richtlinien“ der Aussteller-Service-Mappe zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten.

14. Ordnungsbestimmungen

14.1 Hausrecht
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der VDEI-Service GmbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.

14.2 Parkplätze
Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

14.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände

14.4 Verlassen des Geländes
Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen.

14.5 Sonstiges
Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten.

14.6 Umweltschutz
Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten. Er hat erbei auch die der Aussteller- und Service-Mappe beigefügten Umweltrichtliniender VDEI-Service GmbH zu beachten.

15. Allgemeine Vorschriften, Termine

Die Auf- und Abbauzeiten werden durch die besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt.

15.2 Aufbau, Ausstellerservice
Für die Planung, den Aufbau und die Ausgestaltung von System- sowie Individualständen enthält die Aussteller Service-Mappe

15.3 Abbauzeit
Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die VDEI-Service GmbH berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der VDEI-Service GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu. (Pos. 6.4).

16. Standgestaltung

16.1 Genehmigungsvermerk
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Baugenehmigung einzureichen. Hier reicht eine einfache Grundrissskizze. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind bei der VDEI-Service GmbH zur Genehmigung einzureichen. Einzelheiten enthält die Aussteller-Service-Mappe.

16.2 Erscheinungsbild
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Die VDEI-Service GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestaltete Stände zu untersagen.

16.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

16.4 Vertragsstrafe
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Pos.16. 2.3), kann die VDEI-Service GmbH nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00EUR je Tag geltend machen.

17. Aussteller-Service-Mappe

Zusammen mit der Zulassungsbestätigung erhält der Aussteller die Aussteller-Service-Mappe, die ihn über alles Wissenswerte hinsichtlich Technischer Richtlinien, des technischen Ausstattungsstandards, nstallationen, Standbau, -gestaltung und -ausstattung sowie weitere Messedienste, Versicherung, Strom- und Wasserversorgung, Zimmerbestellungen und sonstiger Dienstleistungen informiert und die erforderlichen Formulare enthält.

18. Allgemeine Aufsicht, Reinigung

a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch die VDEI-Service GmbH. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Privatwächter zur Bewachung der Stände dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH eingesetzt werden.

b) Die VDEI-Service GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein.

c) Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige Vertragsfirma der VDEI-Service GmbH mit der Standreinigung und Bewachung zu beauftragen.

d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig. Er hat die Regelungen der in der Aussteller-Service-Mappe enthaltenen Umweltrichtlinien zu beachten.

19. Technische Installationen

Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telefon sowie sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die Halle Münsterland zugelassenen Firmen. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen.

20. Fotografieren

Mit der Anfertigung von Fotos, Film oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der VDEI-Service GmbH zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang.

21. Gastronomische Versorgung

Die gastronomische Versorgung erfolgt innerhalb des Messegeländes durch die Halle Münsterland.

22. Bundesdatenschutz

Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§ 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Schriftform
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Pos. 1.2) sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der VDEI-Service GmbH schriftlich bestätigt wurden.

23.2 Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Aussteller auch Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand m Inland hat.

23.4 Verjährung
Ansprüche des Ausstellers gegen die VDEI-Service GmbH verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

23.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

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